Düngung unter Berücksichtigung der roten Gebiete

Die aktuellen Änderungen der Düngeverordnung (düv) wurden seit Anfang Mai 2021 vom Bundestag erlassen. Dies sorgte für viel Unruhe bei den Landwirten, die aufgrund zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers bereits verschärfte Regelungen einhalten müssen.

Wieso kam es zu neuen Vorschriften im Rahmen der Düngeverordnung?

Nachdem der europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass Deutschland die erlassene EG- Nitratrichtlinie nicht eingehalten und somit gewisse Satzungen in den Verträgen verletzt hatte, wurde 2018 ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Dieses Verfahren wird erst eingestellt, wenn sich die Gewässerqualität deutschlandweit verbessert.
Die Europäischen Vorschriften für Gewässer bestehen aus der 1991 erlassenen EU- Nitratrichtlinie, die einen Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter Wasser festlegt. Dieser Grenzwert wurde in Deutschland bei rund 27 % aller Messstellen überschritten. Daher wurden auch die sogenannten „roten Gebiete“ erneuert und mit neuen Messmethoden in den Bundesländern festgelegt.
Durch die neue Düngeverordnung (düv) konnte Deutschland eine erneute Klageerhebung und damit finanzielle Sanktionen zunächst vermeiden.

Schon gewusst? Rote Gebiete, auch als belastete Gebiete bezeichnet, sind Bereiche, in denen zusätzliche Maßnahmen und eine Verschärfung der geltenden Düngeverordnung ausgewiesen werden.

Rote Gebiete der neuen Düngeverordnung (düv), Verordnung

Was sind die wesentlichen Änderungen bei der Düngeverordnung für die Landwirtschaft?

Das Hauptziel der neuen Düngeverordnung (düv) ist die Verringerung der Nitratbelastung der Umwelt sowie die Vereinheitlichung der Ausweisung belasteter Gebiete.

  1. Aufzeichnungspflichten
    Zunächst wurde der Nährstoffvergleich gestrichen und anstatt dessen eine Aufzeichnungspflicht der mit der Düngung ausgebrachten Nährstoffe (z.B. Stickstoff) auf jedem bewirtschafteten Acker innerhalb von zwei Tagen nach Durchführung der Maßnahme festgeschrieben. Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat, Bodenanalysen und Analysen der Wirtschaftsdünger bleiben aber weiterhin bestehen. Betriebe unter 15 ha bleiben fortan von den Aufzeichnungspflichten befreit.
  2. N-Obergrenze
    Des Weiteren wurde der Grenzwert für die Ausbringung von organischem Dünger (z.B. Gülle, Kompost) auf 170 kg N/ha und Jahr im Durchschnitt des Betriebes herabgesetzt.
  3. Gewässerabstände
    Die Gewässerabstände, in Abhängigkeit der vorliegenden Hangneigung, wurden vergrößert. Durch diese Maßnahme soll vermieden werden, dass Düngemittel oder Ähnliches in oberflächliche Gewässer ausgewaschen werden.
  4. Sperrfristverlängerung
    Außerdem wurden neue Richtlinien zu den Sperrfristen für Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost, sowie die Begrenzung der Grünlanddüngung auf 80 kg N/ha aus flüssigen organischen Düngern festgesetzt. Neu eingeführt wurde zusätzlich noch eine Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat und das Verbot auf gefrorenem Boden zu düngen (z.B. auf Grünland).

    Düngung unter Berücksichtigung von roten Gebieten

Was bedeuten diese roten Gebiete für den Landwirt?

In den roten Gebieten gilt ein gefährdender, erhöhter Nitratgehalt im Grundwasserspiegel und somit ein generelles Düngeverbot im Sommer/Frühherbst auf Wintergerste, Zwischenfrüchte und Raps ohne Düngebedarf (also mehr als 45 kg N/ha im Boden verfügbar). Des Weiteren ist ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen angesetzt und eine allgemeine Absenkung der Stickstoffdüngung auf 20% unter Bedarf, im Durchschnitt der Größe des Betriebes.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Bundesländer für Dauergrünland bedarfsgerechte Düngung zuzulassen. Über dies hinaus gibt es in den roten Gebieten eine Verlängerung der Sperrfristen für Dauergrünland, Grünland und Ackerland um einen Monat vom 01.10 bis 31.01. Die Ausgabe der Grünlanddüngung wird im Herbst auch weiter begrenzt auf 60 kg N-Düngung/ha im Durchschnitt.
Für den Landwirt gibt es verschiedene Ansätze den Auflagen der Düngeverordnung zu begegnen: Zum Einen können Landwirte auf eine erweiterte Fruchtfolge setzen und eine noch differenziertere Abgabe von Düngemitteln anstreben. Zum Anderen bietet der Einsatz von moderner Technik die Möglichkeit zur Düngemitteleinsparung. Der Anbau von Winterweizen-Sorten mit hoher N- Effizienz kann dabei helfen, die Düngeauflagen einzuhalten. 

Wie funktionieren die neuen Messmethoden?

In Deutschland existieren ungefähr 1.200 Messstellen der europäischen Umweltagentur (EUA). Diese Messtellen befinden sich im oberflächennahen Grundwasser. Von den insgesamt 1.200 Messstellen wurden  explizit circa 700 Messstellen ausgewählt, bei denen ein konkreter Einfluss durch landwirtschaftliches Flächen vorherrscht. Grundsätzlich liegt einen allgemeine Verwaltungsvorschrift vor, die einen entsprechenden Rahmen vorgibt. Jedes Bundesland verantwortet seine Messstellen jedoch selber. Dies hat zur Folge, dass die Bundesländer mit unterschiedlichen Daten und Methoden arbeiten können.
Alle Bundesländer wurden damit beauftragt, bis Ende 2020 ihre Roten Gebiete erneut festzusetzen. In einigen Bundeländern konnte der Anteil der Roten Gebieten an der landwirtschaftlich genutzten Fläche verringert werden. Bayern beispielsweise hat aufgrund einer neuen Messmethoden eine neue Ausführungsverordnung erlassen. Die neue Methode hatte eine wesentliche Verringerung der Roten Gebiete, um knapp die Hälfte, zur Folge.

Schleppschläuche
Hier wurde eine verpflichtende Binnendifferenzierung mit einem abgestuften Vorgehen eingeführt. Diese befindet sich auf zwei Säulen: Zum einen werden die Immissionen betrachtet, also die gemessenen Nitratwerte im Grundwasser. Zum Anderen spielen die Emissionen eine Rolle, also der Stickstoffsaldo auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Dies hat zur Folge, dass nicht ausschließlich auffällige Messwerte zur Bewertung herangezogen werden, sondern eine Einbeziehung der aktuellen Bewirtschaftungspraxis stattfindet.
Es wird zunächst der Grundwasserkörper ermittelt, an dem die Messstellen des Ausweisungsmessnetzes belastet sind. Daher ist die Ausweitung der Messstellen von großer Bedeutung. Bei der Übersteigung von mindestens 50 mg Nitrat pro Liter oder mindestens 37,5 mg Nitrat pro Liter mit aufsteigendem Trend, signalisieren die Messstellen einen „kritischen Wert“ und die zuständige Behörde wird informiert. Dies war beispielsweise in Bayern bei rund 70 Messstellen der Fall.
Daraufhin erfolgt eine auf den Immissionen basierende Binnendifferenzierung. Hier werden in dem roten Bereich noch einmal kleine unbelastete Teilbereiche herausgenommen. Darüber hinaus wurden anschließend die Emissionen betrachtet. Dazu wurden zunächst die maximal tolerierbaren Stickstoffausgaben festgestellt. Dieser maximal tolerierbare N-Saldo wird mit dem N-Saldo der potenziellen Landwirtschaft verglichen. Dieser besteht aus den momentanen Flächennutzungen, Kulturen, Tierbestände usw. Ein endgültiges rotes Gebiet liegt nur dann vor, wenn der landwirtschaftliche N-Saldo den maximalen tolerierbaren Stickstoffgehalt übersteigt. Dabei wird die Gebietsabgrenzung zur Verfeinerung bis auf Feldstückebene aufgeteilt. Somit kann man sagen, dass die neuen Roten Gebiete wesentlich kleinteiliger und differenzierte ausfallen und somit auch eine allgemeine Verringerung der roten Gebiete nach sich zieht.

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